Haustür Kontor · Oberhausen

Energieeffizienz & Förderung.

Eine energetisch starke Haustür verbindet niedrige Wärmeverluste, hohen Wohnkomfort und eine fachgerechte Einbausituation.

Energieeffizienz-Grafik auf einem Smartphone
Energetische Sanierung

Wärme im Haus behalten.

In Zeiten ständig steigender Energiepreise ist die energetische Sanierung ein unumgängliches Thema.

Da Fensterflächen prozentual gesehen häufig einen Großteil der Gebäudehülle ausmachen, liegt in gut gedämmten Fenstern und Haustüren ein immenses Einsparpotenzial.

Eine gut durchdachte energetische Sanierung sollte stets mit dem Austausch von Fenstern und Haustüren beginnen, damit die eingebrachte Wärme – und damit die Energie – in Ihren vier Wänden verbleibt. Gleichzeitig schaffen gut gedämmte Fenster und Haustüren ein wohliges Klima.

Nutzen Sie die derzeitige Gelegenheit und lassen Sie sich den Austausch Ihrer Fenster und Haustür staatlich fördern.

Gerne beraten wir Sie vorab und vermitteln Ihnen bei Bedarf einen qualifizierten Energieberater zur Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahme.

Förderung richtig angehen

Erst prüfen, dann beauftragen.

Der Austausch einer Außentür kann als Maßnahme an der Gebäudehülle grundsätzlich förderfähig sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von den jeweils gültigen Bedingungen und technischen Anforderungen ab.

Vorhaben klären

Bestehende Tür, Einbausituation und energetisches Ziel aufnehmen.

Experten einbinden

Förderfähigkeit und technische Anforderungen durch einen Energieeffizienz-Experten prüfen lassen.

Antrag stellen

Förderantrag beziehungsweise erforderliche Bestätigung rechtzeitig vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn veranlassen.

Alternative: Steuerbonus

Bei einer begünstigten energetischen Maßnahme am selbstgenutzten, mehr als zehn Jahre alten Wohngebäude können 20 % der Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden: 7 % im Abschlussjahr, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr.

Bei dieser Variante entfällt Punkt 2: Für den Steuerbonus muss grundsätzlich kein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Erforderlich sind stattdessen insbesondere die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, eine Rechnung, unbare Zahlung und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Für dieselben Kosten ist keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Förderdarlehen möglich.

§ 35c EStG ansehen ↗

Fachgerecht umsetzen

Lieferung, Montage und Nachweise passend zur Förderplanung ausführen.

Wichtig: Förderprogramme und Bedingungen können sich ändern. Eine Förderzusage können wir nicht erteilen; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen. Bei einer Zuschussförderung ist die Prüfung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich; beim Steuerbonus gelten die unter Punkt 3.1 genannten Nachweise.
Persönlich beraten

Welche Haustür passt zu Ihrem Zuhause?

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